Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung unserer Hüpfburgen und Spielgeräte.


Der Mieter hat für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln zu sorgen:

Vor Benutzung der Hüpfburg sind die Schuhe auszuziehen.

Das Mitnehmen von Gegenständen aller Art (Spielsachen, Getränke, Schlüssel, …) ist untersagt.
Das Fassungsvermögen ist vom jeweiligen Gerät und Alter der Benutzer abhängig. Es gilt hier das Gesamtgewicht der auf der Hüpffläche befindlichen Personen.  Bei Überlastung können sich die Nähte weiten, was eine Reparatur beim Hersteller nach sich zieht. Eine Hüpfburg ist keine Spielstätte für Erwachsene Personen.

Das Gebläse darf nicht Nass werden, natürlich ist es Feuchtigkeitsgeschützt, bei starkem Regen muss es jedoch   sofort abgebaut oder vor Nässe geschützt werden. Bitte bedenken sie das das Gebläse die Wassertropfen ansaugt und in die Burg bläst.  Bei starken Windböen und/oder kräftigen Regenfällen ist das Spielgerät unverzüglich außer Betrieb zu  nehmen. Größere Kinder haben auf kleinere Kinder Rücksicht zu nehmen.  Die Sicherheitsstufe ist nur für den Ein- und Ausstieg zu benutzen sie ist nicht zu hüpfen geeignet. Das Klettern und heraufspringen auf die Seitenwänden und Türme ist nicht gestattet.
Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen

Vorsicht ist bei Nässe geboten, da die Luftkissen sehr rutschig werden können und sich dadurch das Unfallrisiko erhöht. Es wird empfohlen die Hüpfburg nach einem Regenschauer von Wasser zu befreien. 

 

Eine Einweisung durch den Vermieter in die Funktionsweise der Hüpfburg und die zu beachtenden Sicherheitshinweise findet bei der Übergabe an den Mieter statt.

 

Haftung und Betrieb:
Der Betrieb der Hüpfburgen ist nur auf geeignetem Untergrund gestattet. Der Untergrund muss frei von spitzen Steinen,  Ästen oder anderen scharfen oder spitzen Gegenständen sein. Die Verankerung der Hüpfburg muss mit den mitgelieferten Bodenankern erfolgen. Es ist immer die mitgelieferte Unterlegfolie auszulegen.

Die Windstärken und Windrichtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten. 

Stellen sie die Hüpfburg nicht mit den großen Windangriffsflächen in den Wind.

Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken und kein zusätzlicher Service durch uns beauftragt wird, hat der Mieter für eine sichere und trockene Unterbringung über Nacht zu sorgen. Der Mieter verpflichtet sich, eine ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Erwachsene Personen zu gewährleisten. 

Die Aufsichtspflicht und Schadenshaftung des Mieters entfällt natürlich sobald Personal  zur Überwachung der Burg und der Auf- und Abbau der Hüpfburg bei uns im Servicebereich gebucht wird.

 

Schäden und Unsachgemäße Benutzung

Für Schäden, Diebstahl und Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme der Hüpfburg auf dem Lieferschein. Eine Reklamation verdeckter Mängel wird nur anerkannt, wenn diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (telefonisch).
In der Regel kann der Vermieter bei Rückgabe der Hüpfburg diese nicht unmittelbar in Betrieb nehmen und auf mögliche Schäden hin überprüfen. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung entbindet, für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind, auch wenn diese erst später erkannt werden. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Mit Übergabe der Hüpfburg geht die Haftung auf den Mieter über. Sie endet mit der Rückgabe der Hüpfburg an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse wie Sturm, Regen oder ähnliches haftet der Vermieter nicht. Der Mieter kann keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen, wenn die Hüpfburg aufgrund der Wettereinflüsse nicht genutzt werden konnte. Bei Rückgabe muss die Hüpfburg sauber und trocken sein, sollte dies nicht der Fall sein berechnen wir eine Trocknungspauschale von 40 Euro. Bei starken Verschmutzungen berechnen wir nach Zeitaufwand, mindestens jedoch 50 Euro Reinigungsgebühr.

 

Vertragshinweise:
Verträge können nur per E-Mail – Reservierung und Bestätigungsmail vereinbart werden.

Vertragsdetails, Nachfragen und alles was zu klären ist gern auch telefonisch.

Es ist möglich 2 Wochen vor Mietbeginn den Vertrag zu stornieren.

Falls am Tag der Buchung aus Wettertechnischen Gründen kein Aufbau möglich ist stornieren wir den Auftrag kostenlos. Dieses Angebot gilt nur für Wetterbedingungen, alle anderen Stornierungsgründe sind von der Reglung ausgeschlossen und werden mit 50 Prozent des Auftragswerts berechnet. 

 

Bezahlung
Der Rechnungsbetrag, der aus der Auftragsbestätigung ersichtlich ist, gilt für die vereinbarte Abholzeit und ist bei Abholung der Hüpfburg in bar zahlbar.
Bei Selbstabholung ist eine Kaution von 30 Euro zu hinterlegen, diese wird nach Zahlung des Rechnungsbetrags und unterschriebener Schadensfreiheitserklärung des Mietartikels ausgezaht.